Der WEG-Verwaltungsbeirat - Aufgaben und Möglichkeiten
Datum: Montag, dem 23. Mai 2016
Thema: Ostsee Infos


Ein wichtiger Ratgeber mit vielen Tipps und Ratschlägen für Wohnungseigentümer und deren gewählten Verwaltungsbeiräten

Aus der Broschüren-Reihe der Hausmann Hausverwaltung ist soeben die vierte Auflage des Leitfaden "Der Verwaltungsbeirat" erschienen. Ein wertvoller Ratgeber für den Wohnungseigentümer.

Dieser Ratgeber für den den Wohnungseigentümern und dem Verwaltungsbeirat ein Leitfaden in Bezug auf die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Erfordernisse für eine Bestellung eines Verwaltungsbeirats dienen und hierneben einen praxisorientieren Überblick über dessen Aufgaben und Pflichten geben.

Die Hausmann Hausverwaltung bietet dem Verwaltungsbeirat mit der Neuauflage des Ratgeber Informationen und Tipps für seine Fragen. Insbesondere einfache Antworten für seine alltäglichen Arbeit als Verwaltungsbeirat.

Geschäftsführerin Frauke Fölster: "Dies ist die vierte Auflage des Ratgebers. Das Interesse zu dieser Broschüre ist groß , die Hausmann Hausverwaltung hat im Mai 2016 gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und Notar Tobias Hübner eine aktualisierte Neuauflage herausgegeben."

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält rudimentäre Regelungen über den Verwaltungsbeirat, der zwar kein zwingend vorgeschriebenes, ein in der Praxis bewährtes eingesetztes sinnvolles Hilfs- und Kontrollorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Damit sich WEG-Verwaltungsbeiräte über ihre Rechte und Pflichten informieren, wurde dieser Leitfaden für Wohnungseigentümer von der Hausmann Hausverwaltung herausgegeben.

Der Verwaltungsbeirat übt eine wichtige Funktion im Rahmen der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus.

Durch den Beirat werden die Wohnungseigentümer in die Lage versetzt, mehr Einfluss auf die Verwaltung zu nehmen, um sich über das Jahr hinweg (bis zur nächsten Eigentümerversammlung) über die einzelnen Belange ihrer Gemeinschaft und ihrer Wohnanlage zu informieren.

Die Hausmann Hausverwaltung empfiehlt jeder Eigentümergemeinschaft deinen Verwaltungsbeirat zu bestellen.

Die Autoren: Thorsten Hausmann , Geschäftsführer der Hausmann Hausverwaltung & Notar Tobias Hübner

Als PDF und eBook ist der Ratgeber hier kostenlos zum downloaden

http://www.hausmann-makler.de/Der_WEG-Verwaltungsbeirat_-_Aufgaben_und_Moeglichkeiten
Hausmann Immobilien Makler und Beratung ist ein mittelständisches Familienunternehmen. Seit 62 Jahren verkaufen, vermieten und verwalten wir Wohnimmobilien in der Metropolregion Hamburg, in Schleswig-Holstein von der Nordsee- bis zur Ostseeküste, im Rhein-Main-Gebiet und in Ostdeutschland.
Büros in Hamburg-Norderstedt-Wiesbaden-Mainz und Dresden
Hausmann Immobilien Makler
Thorsten Hausmann
Niendorfer Marktplatz 4
22459 Hamburg
info@hausmann-makler.de
0405296000
www.hausmann-makler.de

(Weitere interessante News, Infos & Tipps zum Thema Ostdeutschland gibt es hier.)

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Dieser Ratgeber für den den Wohnungseigentümern und dem Verwaltungsbeirat ein Leitfaden in Bezug auf die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Erfordernisse für eine Bestellung eines Verwaltungsbeirats dienen und hierneben einen praxisorientieren Überblick über dessen Aufgaben und Pflichten geben.

Die Hausmann Hausverwaltung bietet dem Verwaltungsbeirat mit der Neuauflage des Ratgeber Informationen und Tipps für seine Fragen. Insbesondere einfache Antworten für seine alltäglichen Arbeit als Verwaltungsbeirat.

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Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält rudimentäre Regelungen über den Verwaltungsbeirat, der zwar kein zwingend vorgeschriebenes, ein in der Praxis bewährtes eingesetztes sinnvolles Hilfs- und Kontrollorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Damit sich WEG-Verwaltungsbeiräte über ihre Rechte und Pflichten informieren, wurde dieser Leitfaden für Wohnungseigentümer von der Hausmann Hausverwaltung herausgegeben.

Der Verwaltungsbeirat übt eine wichtige Funktion im Rahmen der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus.

Durch den Beirat werden die Wohnungseigentümer in die Lage versetzt, mehr Einfluss auf die Verwaltung zu nehmen, um sich über das Jahr hinweg (bis zur nächsten Eigentümerversammlung) über die einzelnen Belange ihrer Gemeinschaft und ihrer Wohnanlage zu informieren.

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