Loehne/Gehaelter international vergleichen und diskutieren
Datum: Montag, dem 21. März 2016
Thema: Ostsee Infos


Verdienst der Kollegen ist schon lange kein Tabu mehr!

"Viele Arbeitnehmer behalten es lieber für sich - aber wer möchte, darf frei mit Kollegen über sein Gehalt sprechen. Der Chef kann niemanden zur Verschwiegenheit zwingen, urteilte jetzt ein Gericht.

Ein Tabu-Thema weniger: Arbeitnehmer dürfen frei über ihr Gehalt reden.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommerns in Rostock (Az.: 2 Sa 237/09), auf das die Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf hinweist. So seien Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam, die zum Stillschweigen über die Höhe der Bezüge verpflichten." Zitat: SZ.de

D.h.: "Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG." Zitat: LAG Mecklenburg-Vorpommern

Global Salary Data Exchange

bietet dazu international eine kostenlose Möglichkeit für alle Teilnehmer,die sich registrieren und darüber diskutieren wollen.
SalaryDataExchange.info
offers a service of user contributed data about global Salary (Compensation&Benefits), Data-Sharing and -Analyzing for the international management and their proffessional employees. Specialists,supervisors and executives in all business areas. On mobile screens!
Michelmann Compensation Data
Walter F.W. Michelmann
Seegersweg 24
27578 Bremerhaven
pr@salarydataexchange.info
047149025153
http://www.salarydataexchange.info

(Weitere interessante Kostenlos News & Kostenlos Infos gibt es hier.)

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Verdienst der Kollegen ist schon lange kein Tabu mehr!

"Viele Arbeitnehmer behalten es lieber für sich - aber wer möchte, darf frei mit Kollegen über sein Gehalt sprechen. Der Chef kann niemanden zur Verschwiegenheit zwingen, urteilte jetzt ein Gericht.

Ein Tabu-Thema weniger: Arbeitnehmer dürfen frei über ihr Gehalt reden.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommerns in Rostock (Az.: 2 Sa 237/09), auf das die Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf hinweist. So seien Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam, die zum Stillschweigen über die Höhe der Bezüge verpflichten." Zitat: SZ.de

D.h.: "Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG." Zitat: LAG Mecklenburg-Vorpommern

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