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Ostsee News! Patrick Breyer, Fraktionschef der PIRATEN im Landtag von Schleswig-Holstein & Spitzenkandidat: Das Kieler Landeskriminalamt soll entlastende Aussage unterdrückt und gewissenhafte Kriminalbeamte geschasst haben!

Geschrieben am Samstag, dem 06. Mai 2017 von Ostsee-Infos-247.de

Ostsee News
Ostsee-Infos-247.de- Ostsee Infos & Ostsee Tipps | Piratenpartei Deutschland
Piratenpartei Deutschland

Patrick Breyer zum Schleswig-Holsteinischen Landeskriminalamt:

Kiel (ots) - Kriminalbeamte erheben schwere Vorwürfe gegen das Schleswig-Holsteinische Landeskriminalamt.

Dies ergibt sich aus Unterlagen, die Patrick Breyer Fraktionsvorsitzender der PIRATEN im Landtag von Schleswig-Holstein und Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Landtagswahl zugespielt worden sind.

Das Landeskriminalamt soll im Jahr 2010 eine entlastende Aussage zugunsten zwei Beschuldigter teilweise unterdrückt und die ermittelnden Beamte mit allen Mitteln daran gehindert haben, diese in der Verfahrensakte vollständig zu protokollieren und vor Gericht zu bezeugen.

Der Leiter des Rechtsreferats der Polizeiabteilung des Innenministeriums soll das Strafgericht in die Irre geführt haben. Die hochverdienten Kriminalbeamte, die das nicht hinnehmen wollten, sind massiv unter Druck gesetzt und schließlich gegen ihren Willen umgesetzt worden.

Einer von ihnen erstattete Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen - erfolglos. Der heutige Landespolizeidirektor Ralf Höhs, der selbst Gegenstand der Vorwürfe war, versuchte einen der Ermittler für psychisch dienstunfähig erklären zu lassen.

"Dieser Vorgang erschüttert das Vertrauen in eine gerechte und rechtsstaatliche Polizei", erklärt Breyer schockiert.

"Das Vorgehen des Landeskriminalamts grenzt an eine Verfolgung Unschuldiger und wirft die Frage auf: Werden auch in anderen Fällen zum Schutz eigener Quellen entlastende Erkenntnisse unzulässigerweise unterdrückt? Und welche Mittel werden eingesetzt, um kritische Beamte zum Schweigen zu bringen?

Nach den Vorfällen an der Polizeischule Eutin lässt dieser Fall erneut in Abgründe blicken, was die Methoden der Polizeiführung in Schleswig Holstein und des Innenministeriums im Umgang mit interner Kritik angeht.

Da wird ein mutmaßlicher Missstand gedeckt und gewissenhafte hochverdiente Beamte, die dagegen aufbegehren, mit allen Mitteln kalt gestellt. Alle Eingaben auf dem Dienstweg werden eingestellt, auch der Arbeitskreis Mobbing bietet keinen Schutz.

Bis heute erreichen mich aus Polizeikreisen Klagen über ein Arbeitsklima, das von dem Prinzip 'Führen durch Erschrecken' geprägt sei. Solche Fälle haben Signalwirkung: Wer bei Rechtsverstößen wegsieht und mitmacht, wird befördert, wer dagegen aufbegehrt, wird abgestraft.

Wir brauchen endlich eine Fehlerkultur in der Polizeiführung, die offen mit Fehlern umgeht, die nötigen Konsequenzen zieht und Hinweisgeber auf Missstände vor Repressalien und Mobbing schützt. Interne Ermittlungen gegen Beamte müssen dringend an eine externen Stelle außerhalb des Innenministeriums übertragen werden!"

Von Breyer mit den Vorwürfen konfrontiert, bestreiten Justiz- und Innenministerium ein Fehlverhalten. "Mit irreführenden Antworten versucht die Landesregierung, mutmaßliches Fehlverhalten zu verschleiern und zu vertuschen", erklärt Breyer.

"Da meine Fragen im Kern nicht beantwortet wurden, werde ich beantragen den Innenminister in den Innen- und Rechtsausschuss zu zitieren. Wenigstens für die Zukunft muss klar gestellt werden, dass keine falschen Informationen in Strafverfahren einfließen dürfen und dass befangene Beamte von der weiteren Bearbeitung von Beschwerden ausgeschlossen werden."

Der Vorfall im Einzelnen:

1. Im Januar 2010 überfielen Mitglieder der Rockergruppe "Bandidos" mit Schlagstöcken und Messern "Red Devils" in einem Schnellrestaurant in Neumünster, eine Person wurde lebensgefährlich verletzt. Zwei erfahrene und überdurchschnittlich gut beurteilte Beamte im Kieler LKA (X und Y) führen die Ermittlungen.

2. Der V-Mann-Führer im LKA teilt den Ermittlern am 9.6.2010 mit, ihm habe ein Informant gesagt, ein in Untersuchungshaft befindlicher Beschuldigter habe sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten und auch ein anderer Beschuldigter sei nicht Täter der Körperverletzung gewesen (beide Beschuldigte wurden letztlich auch tatsächlich freigesprochen).

Diese Aussage solle jedoch nicht in der Ermittlungsakte dokumentiert werden, er habe dies dem Informanten versprochen. Die Ermittlungsbeamte halten dies für rechtswidrig: Dem Informanten sei keine förmliche Vertraulichkeit zugesichert worden und man hätte dies nach den einschlägigen Richtlinien auch nicht gedurft, da der Informant selbst tatbeteiligt sei.

Gleichwohl stellten sich die Vorgesetzten der Ermittler trotz Remonstration auf die Seite des V-Mann-Führers und untersagten die Dokumentation der entlastenden Aussage in der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft, Begründung: Schutz des Informanten. Dieser wiege "schwerer als der Erkenntnisgewinn für das Gerichtsverfahren".

Das Vorgehen sei angeblich mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt; der Staatsanwalt soll jedoch später erklärt haben, nicht vollständig ins Bild gesetzt worden zu sein.

3. Der Haftbefehl gegen den in U-Haft befindlichen Beschuldigten wird am 18.6.2010 aus persönlichen Gründen unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, besteht aber fort.

4. Nach langen und erfolglosen Bemühungen auf dem Dienstweg übergibt einer der Ermittlungsbeamte (X) am 8.7.2010 im Beisein seines unmittelbaren Dienstvorgesetzten einen Vermerk über die Aussage an den zuständigen Staatsanwalt.

Dies hat Folgen: Ihm wird am 9.7.2010 die Sachbearbeitung entzogen und Umsetzung angekündigt. Diese erfolgt am 26.7.2010 gegen seinen Willen in eine andere Abteilung. Dabei wird dem Kriminalbeamten später (am 14.10.2010) vom LKA-Direktor bestätigt, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass er mit seinem Vorgehen Dienstpflichten verletzt habe.

5. Nun fertigt der V-Mann-Führer endlich einen eigenen Vermerk über die Aussage, der zur Akte genommen wird. Doch dieser ist in drei Punkten falsch, beanstanden die Ermittler:

Erstens hat der V-Mann-Führer den Hinweis nicht erst am 9.6.2010 erhalten wie vermerkt, sondern schon ca. zwei Wochen vorher anderen Beamten davon erzählt.

Zweitens war dem V-Mann-Führer eine nähere Konkretisierung der nur verkürzt dokumentierten Aussage durchaus möglich; er hatte den Kollegen deutlich mehr erzählt. Drittens fehlt in dem Vermerk die Aussage, dass ein anderer Beschuldigter laut Informant zwar am Tatort gewesen sein, aber nicht zugestochen habe.

6. Am 20.7.2010 wird auch dem anderen Ermittler (Y) untersagt den Vermerk richtig zu stellen. Daraufhin legt dieser die Sachbearbeitung nieder. Er erhält am 23.11.2010 eine schlechtere Beurteilung als zuvor und wird zum 1.11.2010 in eine andere Abteilung umgesetzt.

7. Um die Ermittler daran zu hindern, die entlastende Aussage vor Gericht offenzulegen, erhalten sie keine Aussagegenehmigung diesbezüglich (nur der V-Mann-Führer, der den falschen Vermerk geschrieben hat, darf dazu aussagen). Das Gericht fordert einen der Ermittler auf eine Aussagegenehmigung beizubringen.

Am 10.12.2010 schreibt daraufhin der Leiter des Rechtsreferats der Polizeiabteilung des Innenministeriums dem Gericht eine Sperrerklärung für "die in der Verfahrensakte anonyme Quelle". Den Ermittlern zufolge führte diese Formulierung das Gericht in die Irre, denn sie erweckte den Eindruck, in dem Ermittlungsverfahren gebe es nur eine anonyme Quelle.

Tatsächlich gab es eine V-Person im Rechtssinne, von der andere Informationen stammten, die aber nicht identisch mit dem hier in Rede stehenden Informanten war, bei dem die Voraussetzungen für Vertraulichkeit und Sperrerklärung nicht vorlagen. Nach Erhalt der Sperrerklärung fragt das Gericht nicht nach.

8. Anfang 2011 fragt der grüne Landtagsabgeordnete Fürther beim Innenministerium an, ob es zutreffe, dass zwei Ermittlungsbeamte die Ermittlungsgruppe verlassen mussten und ob dies "in einem Zusammenhang mit Ermittlungshandlungen der Beamten in diesem Verfahren" stehe. Das Innenministerium verweigert eine Antwort (Drs. 17/1162).

Innenminister ist Klaus Schlie (CDU) - heute im Kompetenzteam des Albig-Herausforderers Günther (CDU) wieder als künftiger Innenminister vorgesehen.

9. Am 13.1.2011 begibt sich der Kriminalbeamte Y wegen der Sache in ärztliche Behandlung und meldet sich krank. Am 28.2.2011 übergibt Y dem Arbeitskreis Mobbing der Landespolizei eine Akte über den Vorgang und schreibt, er hoffe, dass er durch Einschaltung dieses Gremiums "den Glauben an eine gerechte und rechtsstaatliche Polizei wiedererlange".

Er beschwert sich u.a. massiv über die Vorgehensweise des damaligen leitenden Kriminaldirektors im LKA Ralf Höhs (heute Landespolizeidirektor) im Umgang mit der Kritik der Ermittler. Am 28.4.2011 kündigt Höhs als Dienstvorgesetzter von Y an, er werde die Überprüfung dessen Dienstfähigkeit beantragen, und tut dies tatsächlich.

Der Antrag wird vom Landespolizeiamt allerdings ausgesetzt, wo kritisiert wird, dass Höhs den Antrag stellt, obwohl er selbst Gegenstand der Mobbingvorwürfe des Y ist. Am 27.5.2011 legt Höhs nach und schreibt dem Landespolizeiamt nun, eine akute Eigengefährdung des Y sei nicht auszuschließen (Suizidgefahr).

Am 7.6.2011 erklärt ein Betriebsarzt nach Untersuchung jedoch, er sehe keine Selbst- oder Fremdgefährdung durch Y. Später verlässt Y das LKA und wechselt zur Polizeidirektion Kiel.

10. Ermittler Y lässt am 2.5.2011 Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine damaligen Vorgesetzten wegen der Unterdrückung der entlastenden Aussage erstatten. Er beauftragt mit Prof. Dr. Michael Gubitz einen Kieler Rechtsanwalt, der in anderen Verfahren Rocker verteidigte.

Das LKA befürchtet wegen Weitergabe eines vertraulichen Vermerks in diesem Kontext eine Gefahr für den Informanten, sichtet in Abwesenheit der Ermittler deren Büros und befragt Kollegen über sie. Es verweigert X später Einsicht in den Vorgang, jedoch bekommt er über das Datenschutzzentrum rudimentäre Informationen. Eine Klage auf Akteneinsicht bleibt erfolglos.

11. Am 16.9.2011 verfügt der LKA-Direktor Rogge Verwaltungsermittlungen gegen die Vorgesetzten wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde des Y und beauftragt Beamte aus Mecklenburg-Vorpommern damit. Diese finden jedoch "keine Anhaltspunkte für Dienstvergehen". Auch die Strafanzeige führt zu nichts.

12. Der von Ermittler Y angerufene Mobbingausschuss bleibt lange untätig. Mitte 2013 endlich fertigen Beauftragte des Mobbing-Ausschusses (darunter eine Psychologin und eine Polizeiseelsorgerin) einen dreiseitigen Vermerk, der dem Innenministerium vorliegen soll.

Mehrere Kollegen von X und Y erklärten danach anonym, sie spielten mit dem Gedanken Höhs zu erschießen; sie verstünden jetzt die Mechanismen des Dritten Reiches; sie seien ebenfalls gemobbt und von ihren Arbeitsbereichen entfernt worden.

13. Nach Vorlage dieses Berichts wird der Fall im Oktober 2013 seitens des Innenministeriums dem Mobbing-Ausschuss entzogen.

14. Ermittler X verklagt das Land wegen Mobbing, jedoch erfolglos. Die Klage wird vom Leiter des Rechtsreferats der Polizeiabteilung des Innenministeriums bearbeitet, obwohl diesem selbst das Verfassen einer irreführenden Sperrerklärung vorgeworfen wird.

15. Eine Klage des Y auf Schadenersatz wegen einer bislang nicht erfolgten Beförderung zum Kriminalhauptkommissar bleibt ohne Erfolg.

16. Herr Höhs wird vom SPD-Innenminister Breitner Ende 2013 an die Spitze des Landespolizeiamts befördert, obwohl das Innenministerium die Vorwürfe seiner Beamte gegen ihn kennt.

Breitner sagt öffentlich, Herr Höhs gehöre zu den herausragenden Führungspersönlichkeiten innerhalb der Landespolizei, habe sich "in zahlreichen Leitungsfunktionen umfassend bewährt" und "sein ständiger Einsatz gelte einer modernen und qualitätsorientierten Polizeiarbeit".

17. Die neu bestellte Polizeibeauftragte des Landes El Samadoni (SPD) prüft den Sachverhalt gegenwärtig.

Breyer zur Bewertung des Vorgangs

"In dem Ermittlungsverfahren dürften tatsächlich entlastende Erkenntnisse zugunsten zweier Beschuldigter vorsätzlich unterdrückt worden sein, um eine unzulässige Verschwiegenheitszusage gegenüber einem mutmaßlichen Straftäter einzuhalten. Das dürfte illegal und rechtsstaatswidrig gewesen sein.

Selbst wenn sich der Informant mit seiner Aussage gefährdete, hätte diese in einem rechtsstaatlichen Strafverfahren zum Schutz Unschuldiger vollständig aufgenommen werden müssen.

Die Sperrerklärung aus dem Innenministerium dürfte das Gericht in die Irre geführt haben. Die vollständige Aussage des Informanten wurde dem Strafgericht so nie bekannt.

Wenngleich die Beschuldigten letztlich auch ohne die volle entlastende Aussage aus der U-Haft entlassen und freigesprochen worden sind, grenzt das Vorgehen des LKA an eine Verfolgung Unschuldiger. Möglicherweise wäre in Kenntnis der vollen Aussage ein Haftbefehl schneller und vollständig aufgehoben (statt nur unter Auflagen ausgesetzt) worden.

Vor allem lässt diese Vorgehensweise für andere Verfahren befürchten, dass zum Schutz eigener Quellen entlastende Erkenntnisse unzulässigerweise unterdrückt werden könnten, selbst wenn es sich bei den Quellen um rechtlich nicht geschützte mutmaßliche Straftäter handelt. Dies erschüttert in der Tat das Vertrauen in eine 'gerechte und rechtsstaatliche Polizei'.

Eines muss ganz klar sein: Wer selbst dienstrechtlichen Vorwürfen eines Beamten ausgesetzt ist, darf bis zur Klärung außerdem nicht gegen diesen tätig werden und muss die Sache seinem Vertreter überlassen.

Wenn sich das nicht schon aus dem Gesetz ergibt, müsste es zumindest durch Verwaltungsanweisung so geregelt werden, denn hier ist Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung angezeigt." Auszüge aus bisher unveröffentlichten Gerichtsurteilen

"Der Kläger trägt vor, in dem entsprechenden Ermittlungsverfahren seien entlastende Erkenntnisse zugunsten eines damals in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten vorsätzlich unterdrückt worden.

Er, der Kläger, sowie sein Kollege seien angehalten worden, wahrheitswidrige Vermerke anzufertigen. Es sei auf ihn als verantwortlichen Ermittler massiver Druck ausgeübt worden. Ein wahrheitsgemäßer Aktenvermerk über die Entlastung des damals in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten sei nach einem vierstündigen Gespräch aus den Akten entfernt worden."

"Der Kläger und Herr H. vertraten den Standpunkt, dass bestimmte Informationen für einen in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten entlastend sein könnten und in die Akte aufgenommen werden müssten. Die mit der Problematik befassten Vorgesetzten hielten die Informationen für vertraulich und entschieden anders, als dies der Kläger und sein Kollege H. für richtig hielten. Eine Remonstration führte nicht weiter."

"Der in der Anlage K 5 enthaltene Gesprächsvermerk des KHK S. vom 17.07.2010 mache deutlich, dass der Hinweisgeber im sogenannten keine Vertrauensperson der Polizei, sondern ein Tatbeteiligter gewesen sei."

Dokumente:

Anfragen des Abg. Fürther von 2011:

http://ots.de/uZNbo

http://ots.de/lyZaR

Urteil des Verwaltungsgerichts von 2013

Urteil des Verwaltungsgerichts von 2014

Anfragen des Abg. Breyer von 2017:

http://ots.de/EwhTT

http://ots.de/vwo21

Grafik von RebeccaBarray, Lizenz: Attribution-NonCommercial-ShareAlike License

Ergänzung vom 05.05.2017:

Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag berichtet heute: "Rechtsanwalt Michael Gubitz, der einen der Kriminalbeamten vertritt, bestätigte gestern auf Nachfrage die Vorwürfe, die Breyer öffentlich gemacht hat."

Pressekontakt:

Pascal Hesse
Bundespressesprecher
Bundesgeschäftsstelle, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland

Piratenpartei Deutschland
Pflugstr. 9A
10115 Berlin

E-Mail: pascal.hesse@piratenpartei.de
E-Mail: presse@piratenpartei.de
Web: www.piratenpartei.de

Telefon: 030 / 60 98 97 510
Fax: 030 / 60 98 97 519

Web: www.piratenpartei.de/presse

Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter:
www.piratenpartei.de/category/pm/

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell

Guerilla-Aktion der PIRATEN gegen Postenschieberei von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW
(Youtube-Video, Patrick Breyer, Piratenpartei, Standard-YouTube-Lizenz, 04.05.2017):

""Stoppt die Postenschieberei!": Kunstaktion der Piratenpartei Schleswig-Holstein gegen die Besetzung von Landesrechnungshofspitze und Landesverfassungsgericht ohne öffentliche Ausschreibung."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/76876/3628773, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!

Veröffentlicht von >> PressePortal.de << auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - dem deutschen Politik-Portal mit aktuellen Politik News und Artikeln


Patrick Breyer zum Schleswig-Holsteinischen Landeskriminalamt:

Kiel (ots) - Kriminalbeamte erheben schwere Vorwürfe gegen das Schleswig-Holsteinische Landeskriminalamt.

Dies ergibt sich aus Unterlagen, die Patrick Breyer Fraktionsvorsitzender der PIRATEN im Landtag von Schleswig-Holstein und Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Landtagswahl zugespielt worden sind.

Das Landeskriminalamt soll im Jahr 2010 eine entlastende Aussage zugunsten zwei Beschuldigter teilweise unterdrückt und die ermittelnden Beamte mit allen Mitteln daran gehindert haben, diese in der Verfahrensakte vollständig zu protokollieren und vor Gericht zu bezeugen.

Der Leiter des Rechtsreferats der Polizeiabteilung des Innenministeriums soll das Strafgericht in die Irre geführt haben. Die hochverdienten Kriminalbeamte, die das nicht hinnehmen wollten, sind massiv unter Druck gesetzt und schließlich gegen ihren Willen umgesetzt worden.

Einer von ihnen erstattete Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen - erfolglos. Der heutige Landespolizeidirektor Ralf Höhs, der selbst Gegenstand der Vorwürfe war, versuchte einen der Ermittler für psychisch dienstunfähig erklären zu lassen.

"Dieser Vorgang erschüttert das Vertrauen in eine gerechte und rechtsstaatliche Polizei", erklärt Breyer schockiert.

"Das Vorgehen des Landeskriminalamts grenzt an eine Verfolgung Unschuldiger und wirft die Frage auf: Werden auch in anderen Fällen zum Schutz eigener Quellen entlastende Erkenntnisse unzulässigerweise unterdrückt? Und welche Mittel werden eingesetzt, um kritische Beamte zum Schweigen zu bringen?

Nach den Vorfällen an der Polizeischule Eutin lässt dieser Fall erneut in Abgründe blicken, was die Methoden der Polizeiführung in Schleswig Holstein und des Innenministeriums im Umgang mit interner Kritik angeht.

Da wird ein mutmaßlicher Missstand gedeckt und gewissenhafte hochverdiente Beamte, die dagegen aufbegehren, mit allen Mitteln kalt gestellt. Alle Eingaben auf dem Dienstweg werden eingestellt, auch der Arbeitskreis Mobbing bietet keinen Schutz.

Bis heute erreichen mich aus Polizeikreisen Klagen über ein Arbeitsklima, das von dem Prinzip 'Führen durch Erschrecken' geprägt sei. Solche Fälle haben Signalwirkung: Wer bei Rechtsverstößen wegsieht und mitmacht, wird befördert, wer dagegen aufbegehrt, wird abgestraft.

Wir brauchen endlich eine Fehlerkultur in der Polizeiführung, die offen mit Fehlern umgeht, die nötigen Konsequenzen zieht und Hinweisgeber auf Missstände vor Repressalien und Mobbing schützt. Interne Ermittlungen gegen Beamte müssen dringend an eine externen Stelle außerhalb des Innenministeriums übertragen werden!"

Von Breyer mit den Vorwürfen konfrontiert, bestreiten Justiz- und Innenministerium ein Fehlverhalten. "Mit irreführenden Antworten versucht die Landesregierung, mutmaßliches Fehlverhalten zu verschleiern und zu vertuschen", erklärt Breyer.

"Da meine Fragen im Kern nicht beantwortet wurden, werde ich beantragen den Innenminister in den Innen- und Rechtsausschuss zu zitieren. Wenigstens für die Zukunft muss klar gestellt werden, dass keine falschen Informationen in Strafverfahren einfließen dürfen und dass befangene Beamte von der weiteren Bearbeitung von Beschwerden ausgeschlossen werden."

Der Vorfall im Einzelnen:

1. Im Januar 2010 überfielen Mitglieder der Rockergruppe "Bandidos" mit Schlagstöcken und Messern "Red Devils" in einem Schnellrestaurant in Neumünster, eine Person wurde lebensgefährlich verletzt. Zwei erfahrene und überdurchschnittlich gut beurteilte Beamte im Kieler LKA (X und Y) führen die Ermittlungen.

2. Der V-Mann-Führer im LKA teilt den Ermittlern am 9.6.2010 mit, ihm habe ein Informant gesagt, ein in Untersuchungshaft befindlicher Beschuldigter habe sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten und auch ein anderer Beschuldigter sei nicht Täter der Körperverletzung gewesen (beide Beschuldigte wurden letztlich auch tatsächlich freigesprochen).

Diese Aussage solle jedoch nicht in der Ermittlungsakte dokumentiert werden, er habe dies dem Informanten versprochen. Die Ermittlungsbeamte halten dies für rechtswidrig: Dem Informanten sei keine förmliche Vertraulichkeit zugesichert worden und man hätte dies nach den einschlägigen Richtlinien auch nicht gedurft, da der Informant selbst tatbeteiligt sei.

Gleichwohl stellten sich die Vorgesetzten der Ermittler trotz Remonstration auf die Seite des V-Mann-Führers und untersagten die Dokumentation der entlastenden Aussage in der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft, Begründung: Schutz des Informanten. Dieser wiege "schwerer als der Erkenntnisgewinn für das Gerichtsverfahren".

Das Vorgehen sei angeblich mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt; der Staatsanwalt soll jedoch später erklärt haben, nicht vollständig ins Bild gesetzt worden zu sein.

3. Der Haftbefehl gegen den in U-Haft befindlichen Beschuldigten wird am 18.6.2010 aus persönlichen Gründen unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, besteht aber fort.

4. Nach langen und erfolglosen Bemühungen auf dem Dienstweg übergibt einer der Ermittlungsbeamte (X) am 8.7.2010 im Beisein seines unmittelbaren Dienstvorgesetzten einen Vermerk über die Aussage an den zuständigen Staatsanwalt.

Dies hat Folgen: Ihm wird am 9.7.2010 die Sachbearbeitung entzogen und Umsetzung angekündigt. Diese erfolgt am 26.7.2010 gegen seinen Willen in eine andere Abteilung. Dabei wird dem Kriminalbeamten später (am 14.10.2010) vom LKA-Direktor bestätigt, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass er mit seinem Vorgehen Dienstpflichten verletzt habe.

5. Nun fertigt der V-Mann-Führer endlich einen eigenen Vermerk über die Aussage, der zur Akte genommen wird. Doch dieser ist in drei Punkten falsch, beanstanden die Ermittler:

Erstens hat der V-Mann-Führer den Hinweis nicht erst am 9.6.2010 erhalten wie vermerkt, sondern schon ca. zwei Wochen vorher anderen Beamten davon erzählt.

Zweitens war dem V-Mann-Führer eine nähere Konkretisierung der nur verkürzt dokumentierten Aussage durchaus möglich; er hatte den Kollegen deutlich mehr erzählt. Drittens fehlt in dem Vermerk die Aussage, dass ein anderer Beschuldigter laut Informant zwar am Tatort gewesen sein, aber nicht zugestochen habe.

6. Am 20.7.2010 wird auch dem anderen Ermittler (Y) untersagt den Vermerk richtig zu stellen. Daraufhin legt dieser die Sachbearbeitung nieder. Er erhält am 23.11.2010 eine schlechtere Beurteilung als zuvor und wird zum 1.11.2010 in eine andere Abteilung umgesetzt.

7. Um die Ermittler daran zu hindern, die entlastende Aussage vor Gericht offenzulegen, erhalten sie keine Aussagegenehmigung diesbezüglich (nur der V-Mann-Führer, der den falschen Vermerk geschrieben hat, darf dazu aussagen). Das Gericht fordert einen der Ermittler auf eine Aussagegenehmigung beizubringen.

Am 10.12.2010 schreibt daraufhin der Leiter des Rechtsreferats der Polizeiabteilung des Innenministeriums dem Gericht eine Sperrerklärung für "die in der Verfahrensakte anonyme Quelle". Den Ermittlern zufolge führte diese Formulierung das Gericht in die Irre, denn sie erweckte den Eindruck, in dem Ermittlungsverfahren gebe es nur eine anonyme Quelle.

Tatsächlich gab es eine V-Person im Rechtssinne, von der andere Informationen stammten, die aber nicht identisch mit dem hier in Rede stehenden Informanten war, bei dem die Voraussetzungen für Vertraulichkeit und Sperrerklärung nicht vorlagen. Nach Erhalt der Sperrerklärung fragt das Gericht nicht nach.

8. Anfang 2011 fragt der grüne Landtagsabgeordnete Fürther beim Innenministerium an, ob es zutreffe, dass zwei Ermittlungsbeamte die Ermittlungsgruppe verlassen mussten und ob dies "in einem Zusammenhang mit Ermittlungshandlungen der Beamten in diesem Verfahren" stehe. Das Innenministerium verweigert eine Antwort (Drs. 17/1162).

Innenminister ist Klaus Schlie (CDU) - heute im Kompetenzteam des Albig-Herausforderers Günther (CDU) wieder als künftiger Innenminister vorgesehen.

9. Am 13.1.2011 begibt sich der Kriminalbeamte Y wegen der Sache in ärztliche Behandlung und meldet sich krank. Am 28.2.2011 übergibt Y dem Arbeitskreis Mobbing der Landespolizei eine Akte über den Vorgang und schreibt, er hoffe, dass er durch Einschaltung dieses Gremiums "den Glauben an eine gerechte und rechtsstaatliche Polizei wiedererlange".

Er beschwert sich u.a. massiv über die Vorgehensweise des damaligen leitenden Kriminaldirektors im LKA Ralf Höhs (heute Landespolizeidirektor) im Umgang mit der Kritik der Ermittler. Am 28.4.2011 kündigt Höhs als Dienstvorgesetzter von Y an, er werde die Überprüfung dessen Dienstfähigkeit beantragen, und tut dies tatsächlich.

Der Antrag wird vom Landespolizeiamt allerdings ausgesetzt, wo kritisiert wird, dass Höhs den Antrag stellt, obwohl er selbst Gegenstand der Mobbingvorwürfe des Y ist. Am 27.5.2011 legt Höhs nach und schreibt dem Landespolizeiamt nun, eine akute Eigengefährdung des Y sei nicht auszuschließen (Suizidgefahr).

Am 7.6.2011 erklärt ein Betriebsarzt nach Untersuchung jedoch, er sehe keine Selbst- oder Fremdgefährdung durch Y. Später verlässt Y das LKA und wechselt zur Polizeidirektion Kiel.

10. Ermittler Y lässt am 2.5.2011 Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine damaligen Vorgesetzten wegen der Unterdrückung der entlastenden Aussage erstatten. Er beauftragt mit Prof. Dr. Michael Gubitz einen Kieler Rechtsanwalt, der in anderen Verfahren Rocker verteidigte.

Das LKA befürchtet wegen Weitergabe eines vertraulichen Vermerks in diesem Kontext eine Gefahr für den Informanten, sichtet in Abwesenheit der Ermittler deren Büros und befragt Kollegen über sie. Es verweigert X später Einsicht in den Vorgang, jedoch bekommt er über das Datenschutzzentrum rudimentäre Informationen. Eine Klage auf Akteneinsicht bleibt erfolglos.

11. Am 16.9.2011 verfügt der LKA-Direktor Rogge Verwaltungsermittlungen gegen die Vorgesetzten wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde des Y und beauftragt Beamte aus Mecklenburg-Vorpommern damit. Diese finden jedoch "keine Anhaltspunkte für Dienstvergehen". Auch die Strafanzeige führt zu nichts.

12. Der von Ermittler Y angerufene Mobbingausschuss bleibt lange untätig. Mitte 2013 endlich fertigen Beauftragte des Mobbing-Ausschusses (darunter eine Psychologin und eine Polizeiseelsorgerin) einen dreiseitigen Vermerk, der dem Innenministerium vorliegen soll.

Mehrere Kollegen von X und Y erklärten danach anonym, sie spielten mit dem Gedanken Höhs zu erschießen; sie verstünden jetzt die Mechanismen des Dritten Reiches; sie seien ebenfalls gemobbt und von ihren Arbeitsbereichen entfernt worden.

13. Nach Vorlage dieses Berichts wird der Fall im Oktober 2013 seitens des Innenministeriums dem Mobbing-Ausschuss entzogen.

14. Ermittler X verklagt das Land wegen Mobbing, jedoch erfolglos. Die Klage wird vom Leiter des Rechtsreferats der Polizeiabteilung des Innenministeriums bearbeitet, obwohl diesem selbst das Verfassen einer irreführenden Sperrerklärung vorgeworfen wird.

15. Eine Klage des Y auf Schadenersatz wegen einer bislang nicht erfolgten Beförderung zum Kriminalhauptkommissar bleibt ohne Erfolg.

16. Herr Höhs wird vom SPD-Innenminister Breitner Ende 2013 an die Spitze des Landespolizeiamts befördert, obwohl das Innenministerium die Vorwürfe seiner Beamte gegen ihn kennt.

Breitner sagt öffentlich, Herr Höhs gehöre zu den herausragenden Führungspersönlichkeiten innerhalb der Landespolizei, habe sich "in zahlreichen Leitungsfunktionen umfassend bewährt" und "sein ständiger Einsatz gelte einer modernen und qualitätsorientierten Polizeiarbeit".

17. Die neu bestellte Polizeibeauftragte des Landes El Samadoni (SPD) prüft den Sachverhalt gegenwärtig.

Breyer zur Bewertung des Vorgangs

"In dem Ermittlungsverfahren dürften tatsächlich entlastende Erkenntnisse zugunsten zweier Beschuldigter vorsätzlich unterdrückt worden sein, um eine unzulässige Verschwiegenheitszusage gegenüber einem mutmaßlichen Straftäter einzuhalten. Das dürfte illegal und rechtsstaatswidrig gewesen sein.

Selbst wenn sich der Informant mit seiner Aussage gefährdete, hätte diese in einem rechtsstaatlichen Strafverfahren zum Schutz Unschuldiger vollständig aufgenommen werden müssen.

Die Sperrerklärung aus dem Innenministerium dürfte das Gericht in die Irre geführt haben. Die vollständige Aussage des Informanten wurde dem Strafgericht so nie bekannt.

Wenngleich die Beschuldigten letztlich auch ohne die volle entlastende Aussage aus der U-Haft entlassen und freigesprochen worden sind, grenzt das Vorgehen des LKA an eine Verfolgung Unschuldiger. Möglicherweise wäre in Kenntnis der vollen Aussage ein Haftbefehl schneller und vollständig aufgehoben (statt nur unter Auflagen ausgesetzt) worden.

Vor allem lässt diese Vorgehensweise für andere Verfahren befürchten, dass zum Schutz eigener Quellen entlastende Erkenntnisse unzulässigerweise unterdrückt werden könnten, selbst wenn es sich bei den Quellen um rechtlich nicht geschützte mutmaßliche Straftäter handelt. Dies erschüttert in der Tat das Vertrauen in eine 'gerechte und rechtsstaatliche Polizei'.

Eines muss ganz klar sein: Wer selbst dienstrechtlichen Vorwürfen eines Beamten ausgesetzt ist, darf bis zur Klärung außerdem nicht gegen diesen tätig werden und muss die Sache seinem Vertreter überlassen.

Wenn sich das nicht schon aus dem Gesetz ergibt, müsste es zumindest durch Verwaltungsanweisung so geregelt werden, denn hier ist Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung angezeigt." Auszüge aus bisher unveröffentlichten Gerichtsurteilen

"Der Kläger trägt vor, in dem entsprechenden Ermittlungsverfahren seien entlastende Erkenntnisse zugunsten eines damals in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten vorsätzlich unterdrückt worden.

Er, der Kläger, sowie sein Kollege seien angehalten worden, wahrheitswidrige Vermerke anzufertigen. Es sei auf ihn als verantwortlichen Ermittler massiver Druck ausgeübt worden. Ein wahrheitsgemäßer Aktenvermerk über die Entlastung des damals in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten sei nach einem vierstündigen Gespräch aus den Akten entfernt worden."

"Der Kläger und Herr H. vertraten den Standpunkt, dass bestimmte Informationen für einen in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten entlastend sein könnten und in die Akte aufgenommen werden müssten. Die mit der Problematik befassten Vorgesetzten hielten die Informationen für vertraulich und entschieden anders, als dies der Kläger und sein Kollege H. für richtig hielten. Eine Remonstration führte nicht weiter."

"Der in der Anlage K 5 enthaltene Gesprächsvermerk des KHK S. vom 17.07.2010 mache deutlich, dass der Hinweisgeber im sogenannten keine Vertrauensperson der Polizei, sondern ein Tatbeteiligter gewesen sei."

Dokumente:

Anfragen des Abg. Fürther von 2011:

http://ots.de/uZNbo

http://ots.de/lyZaR

Urteil des Verwaltungsgerichts von 2013

Urteil des Verwaltungsgerichts von 2014

Anfragen des Abg. Breyer von 2017:

http://ots.de/EwhTT

http://ots.de/vwo21

Grafik von RebeccaBarray, Lizenz: Attribution-NonCommercial-ShareAlike License

Ergänzung vom 05.05.2017:

Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag berichtet heute: "Rechtsanwalt Michael Gubitz, der einen der Kriminalbeamten vertritt, bestätigte gestern auf Nachfrage die Vorwürfe, die Breyer öffentlich gemacht hat."

Pressekontakt:

Pascal Hesse
Bundespressesprecher
Bundesgeschäftsstelle, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland

Piratenpartei Deutschland
Pflugstr. 9A
10115 Berlin

E-Mail: pascal.hesse@piratenpartei.de
E-Mail: presse@piratenpartei.de
Web: www.piratenpartei.de

Telefon: 030 / 60 98 97 510
Fax: 030 / 60 98 97 519

Web: www.piratenpartei.de/presse

Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter:
www.piratenpartei.de/category/pm/

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell

Guerilla-Aktion der PIRATEN gegen Postenschieberei von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW
(Youtube-Video, Patrick Breyer, Piratenpartei, Standard-YouTube-Lizenz, 04.05.2017):

""Stoppt die Postenschieberei!": Kunstaktion der Piratenpartei Schleswig-Holstein gegen die Besetzung von Landesrechnungshofspitze und Landesverfassungsgericht ohne öffentliche Ausschreibung."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/76876/3628773, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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